Zwei Töpfe verstehen – das spart bares Geld
Die Krankenkasse zahlt die aufsaugenden Inkontinenzprodukte auf Rezept (§ 33 SGB V); die Pflegekasse zusätzlich bis zu 42 € im Monat für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad (§ 40 SGB XI). Beide lassen sich kombinieren und größtenteils ohne eigene Zuzahlung nutzen.
Die klare Trennung
| Krankenkasse (§ 33 SGB V) | Pflegekasse (§ 40 SGB XI) | |
|---|---|---|
| Was | Inkontinenzhilfen: Einlagen, Vorlagen, Pants, Slips | Verbrauchshilfsmittel: Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz (Einmal), Schutzservietten |
| Voraussetzung | ärztliches Rezept; kein Pflegegrad nötig | anerkannter Pflegegrad (1–5), häusliche Pflege |
| Höhe | medizinisch notwendige Versorgung | bis 42 €/Monat |
| Eigenanteil | 10 %, max. 10 €/Monat | zuzahlungsfrei |
Stand: 06/2026. Aufsaugende Produkte (Pants, Slips) gehören zur Krankenkasse, nicht in die 42-Euro-Pflegebox.
Warum das wichtig ist
Wer glaubt, Windeln kämen aus der Pflegebox, verschenkt Ansprüche – oder zahlt unnötig selbst. Richtig ist: Die Produkte laufen über das Rezept der Krankenkasse, die Pflege-Verbrauchsartikel über die Pflegekasse. Beides parallel zu nutzen, ist der Normalfall.
So setzen Sie beides um
Die Produkte über das Rezept organisieren (Details auf der nächsten Seite), die Verbrauchshilfsmittel als Pflegebox bei der Pflegekasse beantragen. Bei Fragen zur passenden Produktwahl hilft eine Beratung.
Häufige Fragen
Brauche ich für die Produkte einen Pflegegrad? Nein, dafür ist allein die Krankenkasse über ein Rezept zuständig.
Ab welchem Pflegegrad gibt es die 42 €? Ab Pflegegrad 1, bei häuslicher Pflege; die Leistung ist zuzahlungsfrei.
Kann ich beides gleichzeitig nutzen? Ja, die Leistungen ergänzen sich.
Quellen & Stand: § 33 SGB V; § 40 SGB XI; GKV-Spitzenverband; wir pflegen e.V.; BIVA-Pflegeschutzbund. Stand: 06/2026.