Inkontinenzprodukte über die Krankenkasse organisieren

Die aufsaugenden Produkte (Einlagen, Pants, Slips) zahlt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung – ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. So läuft es Schritt für Schritt.

Schritt für Schritt

  1. Rezept einholen: Diagnose, Art, Menge und Dauer sollten hervorgehen. Jeder Vertragsarzt (Hausarzt, Urologie, Gynäkologie) darf verordnen.
  2. Vertragspartner wählen: Die Kasse nennt Vertragspartner; sie sind zur Beratung verpflichtet, auf Wunsch zu Hause.
  3. Rezept einreichen: Der Vertragspartner liefert regelmäßig nach Hause und rechnet mit der Kasse ab.

Den Vorgang können Sie hier in Gang setzen – Geria+med liefert und rechnet ab.

Eigenanteil und Aufzahlung

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt höchstens 10 € im Monat. Die aufzahlungsfreie Grundversorgung ist garantiert – höherwertige Wunschprodukte können freiwillige Mehrkosten verursachen. Wird pauschal eine Aufzahlung verlangt, lohnt die Nachfrage bei der Kasse nach einem aufzahlungsfreien Produkt.

Den passenden Bedarf bestimmen

Ein kurzes „Wechselprotokoll” über zwei bis drei Tage (wann, welche Menge, welches Produkt) hilft, Stärke und Menge richtig festzulegen – und ist eine gute Grundlage für die Versorgungsberatung.

Häufige Fragen

Wie oft wird geliefert? In der Regel monatlich, abgestimmt auf den Bedarf.

Kann ich den Anbieter wechseln? Ja, jederzeit – das neue Rezept beim neuen Vertragspartner einreichen.

Quellen & Stand: § 33 SGB V; GKV-Spitzenverband, Produktgruppe 15; Verbraucherzentrale. Stand: 06/2026.